Webservice Bernhard Albicker

Ihr perfekter Internetauftritt: durchdachtes Konzept - konsequente Umsetzung

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Hier gebe ich Informationen zum Besten, die sich aus der Beschäftigung im und mit dem Internet ergeben, in der Hoffnung, dem einen oder anderen Besucher hilfreiches mit auf den Weg zu geben.

  1. Impressum: Was der Gesetzgeber von Ihnen verlangt
    Für alle in Deutschland ansässigen Anbieter, die Websites betreiben, die zur Verbreitung von Informationen über Waren und Dienstleistungsangebote dienen, schreibt das Teledienstegesetz (TDG) im §6 seit dem 1. Januar 2002 ein erweitertes Impressum vor.
  2. Freie Software: das open-source-Prinzip
    Immer mehr Menschen in aller Welt nutzen Open-Source-Software. Mit ihrem offen gelegten Quellcode läuft sie in der Regel verlässlich, stabil, kostengünstig und sicher. Sie wird nicht als proprietäre Software eines Unternehmens entwickelt. Kein Nutzer muss Lizenz-Gebühren bezahlen, wenn er Open-Source-Produkte einsetzen will. Der Download aus dem Internet ist für jeden kostenlos.